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Altersvorsorgedepot 2027 Bis zu 540 € im Jahr vom Staat für Ihre Altersvorsorge

Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat das Wertpapiersparen fürs Alter mit Zulagen und Steuervorteilen: das Altersvorsorgedepot. Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind und wie Sie die Förderung voll ausschöpfen.

  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr
  • Plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind
  • Zusätzlicher Steuervorteil, z. B. 497 € bei 42 %
  • Erstmals auch für Selbstständige

Start: 1. Januar 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026.

Förder- und Sparrechner

Was bringt Ihnen das Altersvorsorgedepot?

Rechnen Sie aus, wie viel Zulage und Steuervorteil Ihr Beitrag bringt, wie Ihr Depot bis zur Rente wächst und was das im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot bedeutet.

Beispiel laden
150 €

1.800 € im Jahr. Gefördert werden bis 1.800 € im Jahr (150 € im Monat), einzahlen lassen sich bis 6.840 €.

Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Den Soli zahlen nur hohe Einkommen.

6,0 %

Weltweit gestreute Aktienfonds brachten langfristig rund 6 bis 7 % im Jahr, ohne Garantie für die Zukunft. Mit Garantieprodukt eher 2 bis 3 %.

Weitere Annahmen

Im Standarddepot sind die Kosten auf 1 % im Jahr gedeckelt. Die Auszahlungen werden im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, der meist unter dem heutigen liegt.

Ihre Förderung pro Jahr

Grundzulage
Zusätzlicher Steuervorteil
Förderung pro Jahr

Ihr Depot mit 67

Eigenbeiträge
Zulagen
Wertzuwachs

Auszahlplan bis 85, monatlich

Entwicklung bis zum Rentenbeginn
Entwicklung des Depots

Gleicher Eigenbeitrag im normalen ETF-Depot, ohne Zulagen

Vergleich nach Steuern

AltersvorsorgedepotNormales ETF-Depot
Eigenbeiträge
Kapital vor Steuern
Kapital nach Steuern

Vereinfachte Modellrechnung: monatliche Beiträge, konstante Rendite und Kosten, Zulagen am Jahresende gutgeschrieben, Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug (Beiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen) im Rahmen der Günstigerprüfung abzüglich der Zulagen, ohne Kirchensteuer. Im Ruhestand wird das gesamte Kapital mit dem angegebenen Satz versteuert; Beiträge über 1.800 € werden tatsächlich günstiger besteuert. Das Vergleichsdepot zahlt Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag auf den Gewinn nach 30 % Teilfreistellung beim Verkauf, ohne Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag. Wertentwicklungen sind nicht garantiert, Verluste sind möglich. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Die Vorteile

Was das Altersvorsorgedepot besser macht

Ein zusätzlicher Baustein neben gesetzlicher und betrieblicher Rente, gebaut für langfristiges Wertpapiersparen.

  • Zulagen direkt ins Depot

    Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Für jedes Kind gibt es bis zu 300 €, und zwar 1 € Zulage für jeden eingezahlten Euro.

  • Steuerfrei wachsen

    In der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen nicht besteuert. Versteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.

  • Steuerfrei umschichten

    Sie können zwischen Fonds wechseln, ohne dass Steuern auf Gewinne anfallen.

  • Kosten gedeckelt

    Im Standarddepot mindern die Kosten die Rendite um höchstens 1 % pro Jahr. Abschlusskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden.

  • Anbieter wechseln

    Nach fünf Jahren wechseln Sie beim bisherigen Anbieter kostenfrei. Der neue Anbieter darf höchstens 150 € berechnen.

  • Vererbbar

    Beim Auszahlplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen vererbbar. Ehe- und eingetragene Lebenspartner übernehmen es ohne Abzüge, andere Erben zahlen die Förderung zurück.

So funktioniert es

Zwei Phasen: ansparen und auszahlen

Sie sparen bis zur Rente mit staatlicher Förderung und entscheiden zu Rentenbeginn, wie Sie das Kapital beziehen.

  • 1 · Ansparphase

    Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Für die Zulage sind mindestens 120 € im Jahr nötig.

    • Sparplan oder Einmalbetrag, ab 10 € im Monat
    • Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Bonus unter 25
    • Anlage in Fonds, ETFs und weitere zugelassene Wertpapiere
    • Erträge bleiben steuerfrei, auch beim Umschichten
    • Beiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben absetzbar; das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
  • 2 · Auszahlphase

    Wer vorher Geld entnimmt, zahlt die Förderung zurück. Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum, wenn der Vertrag es vorsieht.

    • Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70; früher, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente gezahlt wird
    • Bis zu 30 % als Einmalbetrag zu Beginn
    • Rest als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente
    • Zu Rentenbeginn ist ein Anbieterwechsel möglich
    • Versteuert mit dem persönlichen Steuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist

Vor dem Abschluss

Fünf Fragen, die Sie klären sollten

Die Förderregeln sind gesetzlich festgelegt. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, entscheidet sich an diesen Punkten. Jeder Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein – das Zertifikat sagt aber nichts darüber, ob ein Vertrag wirtschaftlich gut ist.

Sind Sie überhaupt förderberechtigt?

Pflichtversicherte, Beamte, Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind es. Freiwillig Versicherte ohne weiteren Anknüpfungspunkt sind es nicht. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es auf den Status an.

Was passiert mit Ihrem Riester-Vertrag?

Ihr Riester-Vertrag hat Bestandsschutz. Schließen Sie aber einen neuen Vertrag ab, gilt auch für den alten die neue Förderung. Vorher sollte feststehen, welche Förderung für Sie höher ist – weiterführen, umstellen oder wechseln.

Standarddepot, eigene Auswahl oder Garantie?

Das Standarddepot schichtet vor Rentenbeginn automatisch in einen vorsichtigeren Fonds um und hat einen Kostendeckel von 1 %. Mit eigener Fondsauswahl steuern Sie selbst. Wer Sicherheit will, wählt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie.

Wollen Sie Wohneigentum damit finanzieren?

Die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht mehr in jedem Vertrag enthalten. Wer diese Option will, muss gezielt einen Anbieter wählen, der sie anbietet.

Welcher Anbieter und welche Kosten?

Der gesetzliche Kostendeckel von 1 % gilt nur für das Standarddepot. Ein Wechsel ist möglich, in den ersten fünf Jahren aber nicht automatisch kostenfrei.

Wir gehen diese Fragen mit Ihnen durch

Anbieterunabhängig und vor dem Start am 1. Januar 2027.

Beratung anfragen

Unsere Beratung

So läuft die Beratung ab

  1. Ausgangslage prüfen

    Förderberechtigung, bestehende Verträge wie Riester, Rürup oder Betriebsrente und Ihre Versorgungslücke.
  2. Lösung festlegen

    Produktart, Beitragshöhe und Anlagestrategie, abgestimmt auf Ihre Steuersituation und Ihre Familie.
  3. Umsetzung begleiten

    Auswahl eines zertifizierten Anbieters, Umstellung oder Übertragung bestehender Verträge und jährliche Überprüfung.

Im Vergleich

Riester, Rürup und Altersvorsorgedepot

MerkmalRiesterRürupAltersvorsorgedepot
Staatliche Förderung175 € Grundzulage bei 4 % Eigenbeitrag vom Vorjahresbrutto; KinderzulageNur SteuerabzugBis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Bonus unter 25
Geförderter BeitragBis 2.100 € inklusive ZulagenProzentsatz des EinkommensBis 1.800 € zuzüglich Zulagen
Selbstständige förderberechtigtNeinJaJa
Steuern in der AnsparphaseErträge steuerfreiBeiträge absetzbarErträge steuerfrei, auch beim Fondswechsel
Besteuerung im AlterNachgelagertNachgelagertNachgelagert
Kapitalgarantie100 % PflichtKeine PflichtKeine; alternativ Garantieprodukt mit 80 oder 100 %
AnlageVersicherungen, Fonds mit GarantieVersicherungen, FondsFonds, ETFs und weitere zugelassene Wertpapiere
KostenJe nach ProduktJe nach ProduktStandarddepot höchstens 1 % pro Jahr, sonst je nach Anbieter
Auszahlung ab626265 (spätestens 70)
AuszahlungBis 30 % einmalig, danach lebenslange RenteNur lebenslange RenteBis 30 % einmalig, danach Auszahlplan bis mindestens 85 oder lebenslange Rente
Vorzeitige EntnahmeFörderung wird zurückgefordert; ohne Rückzahlung für WohneigentumNicht möglichFörderung wird zurückgefordert; ohne Rückzahlung für Wohneigentum, wenn der Vertrag es vorsieht
RisikoNiedrig durch GarantieJe nach ProduktKursschwankungen und Verluste möglich

Stand der Reform

Das Gesetz ist beschlossen

Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten.

Bundestag beschließt das Gesetz
27.03.2026
Bundestag beschließt das Gesetz
Bundesrat stimmt zu
08.05.2026
Bundesrat stimmt zu
Altersvorsorgereformgesetz verkündet
26.05.2026
Altersvorsorgereformgesetz verkündet
Start der neuen Produkte
01.01.2027
Start der neuen Produkte

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € und 25 Cent je Euro auf weitere Beiträge bis 1.800 €, also bis zu 540 € im Jahr. Für jedes Kind erhält ein Elternteil 1 € je eingezahltem Euro bis 300 €. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 €. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob ein weiterer Steuervorteil zusteht.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Berufssoldaten (mit Einwilligung zur Datenübermittlung), Eltern in der Kindererziehungszeit, pflegende Angehörige, nicht befreite Minijobber sowie neu Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, die eine Steuererklärung abgeben, und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (mit Einwilligung). Nicht förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner können mittelbar gefördert werden, mit höchstens 175 € Grundzulage. Nicht förderberechtigt sind etwa freiwillig Versicherte ohne weiteren Anknüpfungspunkt und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Worin unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von Riester?

Es legt ohne Garantie direkt am Kapitalmarkt an, etwa in ETFs und Fonds. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 € statt 175 € und hängt nur noch vom eigenen Beitrag ab, nicht mehr vom Einkommen. Im Standarddepot sind die Kosten auf 1 % im Jahr gedeckelt.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Sie können aber auch nur in die neue Förderung wechseln und den Vertrag sonst unverändert lassen. Oder Sie übertragen das Guthaben in einen neuen Vertrag, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen; dabei können Kosten entstehen. Wichtig: Sobald Sie einen neuen Vertrag abschließen, endet der Bestandsschutz des alten Vertrags. Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht möglich.

Kann ich meinen Rürup-Vertrag übertragen?

Nein. Eine Basisrente lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Sie läuft unverändert weiter; ein Altersvorsorgedepot können Sie zusätzlich abschließen.

Ist mein Geld im Altersvorsorgedepot sicher?

Fonds und ETFs sind Sondervermögen und damit vom Vermögen des Anbieters getrennt, also bei dessen Insolvenz geschützt. Gegen Kursverluste gibt es im Depot keinen Schutz. Wer eine Garantie möchte, wählt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie.

Wie werden die Auszahlungen versteuert?

Leistungen aus geförderten Beiträgen, also Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen samt Erträgen, werden voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen, etwa oberhalb von 1.800 €, werden je nach Art der Leistung besteuert, grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil.

Kann ich vor Rentenbeginn an das Geld?

Ja, dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ohne Rückzahlung ist die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum möglich, aber nur, wenn Ihr Vertrag diese Option enthält. Das ist nicht mehr bei jedem Anbieter der Fall.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Ja. Ab fünf Jahren nach Abschluss muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen, der neue darf höchstens 150 € berechnen. Auch zu Beginn der Auszahlphase ist ein Wechsel möglich.

Was passiert, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?

Wer ab Beginn der Auszahlphase außerhalb der EU oder des EWR wohnt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Innerhalb von EU und EWR bleibt die Förderung erhalten.

Was passiert mit dem Depot im Todesfall?

Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar, die Förderung muss dann zurückgezahlt werden. Ehe- und eingetragene Lebenspartner können das Vermögen ohne Abzüge in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart ist.

Ist das Guthaben bei Grundsicherung geschützt?

Der geförderte Teil muss bei Grundsicherung nicht eingesetzt werden. Der nicht geförderte Teil, etwa Beiträge über 1.800 €, ist nicht geschützt.

Förder-Check

Ihr Förder-Check zum Altersvorsorgedepot

Wir klären mit Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind, was mit bestehenden Verträgen passieren sollte und welche Lösung die Förderung für Sie voll ausschöpft. Anbieterunabhängig und vor dem Start am 1. Januar 2027.

HFH Hamburger Finanzhaus GmbH
Willy-Brandt-Straße 67
20457 Hamburg

Wichtige Hinweise

Diese Seite informiert allgemein über die gesetzliche Neuregelung auf Grundlage des Altersvorsorgereformgesetzes und der Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen. Sie ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Beim Altersvorsorgedepot sind Kursschwankungen und Verluste bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals möglich. Modellrechnungen erlauben keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Zukunft. Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Stand: Oktober 2026.