Be​triebs​ge​bäu​de​ver​si​che​rung
Schützen Sie den Rahmen Ihres Unternehmens.

Betriebsgebäudeversicherung

Absicherung Ihrer Betriebsstätte vor Beschädigung

Die Betriebsgebäudeversicherung ist das gewerbliche Äquivalent zur Wohngebäudeversicherung: Sie schützt Ihre Betriebsstätte vor Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgewalten. Schäden dieser Art können schnell den finanziellen Handlungsspielraum übersteigen und somit zur Existenzbedrohung für Ihren Betrieb werden. 

Die Betriebsgebäudeversicherung ist ein Muss für alle Firmen, die Eigentümer ihres Betriebsgebäudes sind, oder Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Die Betriebsgebäudeversicherung sichert das Gebäude selbst inkl. verschiedener Einbauten (z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen sowie sanitäre und elektrische Anlagen) ab. Die Einbauten müssen bei Vertragsschluss oder nach Ergänzung in den Vertrag und die Versicherungssumme mit aufgenommen werden.

Versicherbare Schäden und Gefahren

Grundsätzlich beinhalten klassische Betriebsgebäudeversicherungen Gefahren und Schäden durch 

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm und Hagel

Außerdem können folgende Gefahren zusätzlich versichert werden: 

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Rückstau)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Die Versicherungssumme entspricht grundsätzlich dem Neuwert des Betriebsgebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens oder eines Gutachtens festgelegt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?


Wiederherstellung von versicherten Gebäuden

Die Wiederherstellung bezieht sich auf die Reparatur beschädigter Gebäudeteile. Im schlimmsten Fall kann des auch den Wiederaufbau nach einem Totalschaden bedeuten.

Aufräum- und Abbruchkosten

Die entstehenden Kosten durch das Aufräumen am Schadensort beziehungsweise den Abriss von beschädigten Gebäudeteilen werden durch die Versicherung gedeckt. Hierzu zählt übrigens auch die Entsorgung beispielsweise, wenn nach einem Brand Sondermüll anfällt. 

Mietausfallschäden

Wenn eine Deckung für Mietausfallschäden im Rahmen des Vertrages vereinbart wurde, so ersetzt die Versicherung die ausbleibenden Mieteinnahmen aufgrund eines versicherten Schadens.

Zusatzversicherung

Unsere Empfehlung an Sie

Bei fast allen Schäden am Gebäude ist auch der Inhalt betroffen. Wir raten daher dringend zu einer Betriebsinhaltsversicherung.

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