Ge​werb​li​che Rechts​schutz​ver​si​che​rung
Bestehen Sie auf Ihr gutes Recht

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Gerade im gewerblichen Bereich, das heißt bei Firmen und Freiberuflern, kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Spätestens, wenn deratige Auseinandersetzungen vor Gericht ausgetragen werden, zieht dies einen hohen Kostenaufwand nach sich - sowohl für Kläger als auch Beklagten. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Mit einer Rechtschutzversicherung sind Sie und Ihre Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer Tätigkeit umfassend geschützt.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz


Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

  • Streitigkeit des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer Ihrer gewerblichen Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte  zu tragen hat

Wir empfehlen vor der Konsultierung eines Anwalts immer zunächst mit der Versicherung Rücksprache zu halten. Als HFH Kunde profitieren Sie dabei von unserem Rundum-Sorglos-Service: Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Versicherer und die Schadenabwicklung. Der Versicherer leistet im Vorfeld eine Prüfung der Aussichten eines Rechtsstreits und erteilt ggf. eine Deckungszusage. 

Schadenbeispiele

Bei einer Firma wird erstmalig eine steuerliche Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei werden vor allem die Reise- und Bewirtungskosten bemängelt und eine Nachzahlung eingefordert. Die Firma kann dies nicht nachvollziehen und kontaktiert den Rechtsschutz-Versicherer. Nachdem dieser eine Deckungszusage getroffen hat, nimmt die Firma Kontakt zu einem Anwalt auf. Letztlich wird vor Gericht das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt und die Firma muss den Forderungen nachkommen. Nichtsdestotrotz übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten.

Die Firma Meyer pflastert die Auffahrt eines Kunden und geht dabei für das benötigte Material in Vorauslage. Trotz mehrfacherer Mahnung zahlt der Kunde nicht. Daher gibt die Firma Meyer den Fall an das Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Für diese Leistung entstehen der Firma Meyer keine Kosten.

Eine Buchhandlung veranstaltet ein Event zu einem neu erschienenen Fantasy Roman. Zahlreiche Kunden kommen verkleidet und belagern die Fußgängerzone. Die Buchhandlung hatte zwar zuvor beim Ordnungsamt eine Genehmigung eingeholt, diese jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit per Fax erhalten. Als nun die Polizei kommt, wird diese Genehmigung als Eigenproduktion abgetan. Die Sache geht vor Gericht und die Buchhandlung erhält Recht. Der Versicherer, der zuvor eine Deckungszusage erteilt hatte, trägt die entstandenen Kosten.

Sinnvolle Ergänzung Ihrer Rechtsschutzversicherung

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen: Sie sichert Schäden ab, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht wird. Sie greift sowohl bei Personen- Sach- und Vermögensschäden. 

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