Geschäftsinhaltsversicherung
Bewahren Sie Ihre Handlungsfähigkeit
Zwangsläufig investiert jedes Unternehmen und jeder Betrieb hohe Summen in Einrichtung, Maschinen oder Werkzeug. Diese Gegenstände stellen gewisser Weise das Herzstück dar: Wenn Feuer, Raub oder Naturgewalten diese Gegenstände zerstören, kann dies im Zweifel nicht nur Prozesse ausbremsen, sondern diese sogar vollkommen zum Erliegen bringen. Dies resultiert in Umsatzeinbrüche, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen.
Daher raten wir zum Abschluss einer Inhaltsversicherung für alle Betriebe, die über Einrichtung, Warenbestände, Vorräte oder Werkzeug verfügen.
Im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung sind bewegliche Sachen am Versicherungsort, das heißt technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge abgesichert.
Versicherbare Schäden und Gefahren
- Feuer inkl. Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser, d.h. Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus, d.h. Ersatz des Diebesgutes sowie Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
- Überschwemmungen und weitere Naturkatastrophen - Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Es handelt sich hierbei um grundsätzlich versicherbare Gefahren, die jedoch nicht automatisch eingeschlossen sind. Daher ist es sehr wichtig, sich vor Vertragsabschluss mit einem Experten über den Bedarf zu unterhalten und entsprechende Angebote bei den Versicherungsgesellschaften einzuholen.
Die Höhe der Versicherungssumme wird ausgehend von dem Neuwert des zu versichernden Inhalts gewählt. Die Summe ist entsprechend von dem Versicherungsnehmer zu bemessen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersatz von versicherten Sachen
Hierbei kann es sich um eine Reparatur oder den Neuwertersatz im Falle eines Totalschadens handeln.
Aufräum- und Abbruchkosten
Die Kosten für die Aufräumarbeiten innerhalb der Schadenstätte werden ebenso übernommen, wie die Entsorgung von versicherten Sachen (z.B. nach einem Brand deklarierter Sondermüll).
Bewegungs- und Schutzkosten
Wenn nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar eingelagert. Dies wäre beispielsweise sinnvoll, um die entsprechenden Sachen während der Aufräumarbeiten zu schützen.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Sinnvolle Ergänzung Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung
Tritt der Schadenfall ein, geht es zunächst darum, die entstehenden Kosten für Reparatur oder Ersatz, Aufräumarbeiten oder Einlagerung durch die Versicherung erstattet zu bekommen. Doch bis zur Wiederaufnahme des Betriebes zieht in der Regel einiges an Zeit ins Lande. Währenddessen müssen Miete, Löhne etc. jedoch weiter bezahlt werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung stellt Ihre Absicherung hierfür dar und ergänzt somit die Geschäftsinhaltsversicherung optimal.
Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei uns.