Recht​schutz​ver​si​che​rung

Private Rechtsschutzversicherung

Im Rechtsfall abgesichert


Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, die den Gang zum Anwalt notwendig machen und ein gegebenenfalls resultierender Rechtsstreit kann schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie diese Kosten nicht scheuen und können Ihr Recht einfordern.

Im Rahmen von bestimmten Rechtsschutzversicherungen oder einzelnen Bausteinen dieser kann eine Wartezeit vertraglich festgelegt sein. Das heißt, dass die Versicherung vor Ablauf der Wartezeit keine Kosten übernimmt. Es lohnt sich daher, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor sie benötigt wird.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?


Die Versicherung übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse, die sich aus der Vertretung der rechtlichen Interessen ergeben beziehungsweise notwendig sind, abzüglich der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung. 
Folgende Faktoren sind abgesichert: 

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese durch den Versicherungsnehmer zu übernehmen sind

Es empfiehlt sich vor dem Aufsuchen eines Anwalts das Gespräch mit der Versicherung zu suchen - als HFH-Kunde übernehmen wir das natürlich gerne für Sie! Es gilt nämlich im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abzugrenzen und sich eine verbindliche Zusage des Versicherers zur Übernahme der entstehenden Kosten einzuholen.

Welche ergänzenden Versicherung sind empfehlenswert?


Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die verursachten Kosten ab und übernimmt darüber hinaus die Rolle einer "passiven Rechtsschutzversicherung": 

Schadenbeispiele

Herr Meyer erhält von seinem Arbeitgeber ohne Vorwarnung ein Kündigungsschreiben. Mit dieser, seiner Meinung nach ungerechtfertigten Kündigung, ist er nicht einverstanden und wendet sich an den durch seine Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt. Von seiner Versicherung erhält er eine Deckungszusage.

Herr Müller wird von einem anderen Autofahrer von der Straße gedrängt. Sein Auto überschlägt sich und landet schließlich im Straßengraben. Während die gegnerische Kfz-Versicherung den Schaden am Wagen in angemessener Höhe erstattet, fällt das Schmerzensgeld seiner Meinung nach zu niedrig aus. Herr Müller wendet sich daraufhin an seine Rechtsschutzversicherung und erhält eine Deckungszusage. Im Gespräch mit dem Anwalt wird ihm dann jedoch empfohlen, keine Klage einzureichen. Laut dem Anwalt ist das Angebot angemessen. Die Kosten für die Beratung werden nichtsdestotrotz übernommen.

Frau Mai fährt normalerweise 15 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit. Aufgrund einer Baustelle muss sie jedoch für einige Zeit einen Umweg von 12 Kilometern auf sich nehmen. Im Zuge der Steuererklärung werden die entstehenden Mehrkilometer nicht anerkannt und lediglich die übliche Strecke erstattet. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuchen von Frau Mai lenkt das Finanzamt nicht ein. Die Rechtsschutzversicherung von Frau Mai erteilt Ihr eine Zusage für die Kostenübernahme und Frau Mai übergibt ihren Fall an einen Anwalt, mit dem Ziel, eine Gerichtsverhandlung anzustreben.

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