Private Rechtsschutzversicherung
Im Rechtsfall abgesichert
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, die den Gang zum Anwalt notwendig machen und ein gegebenenfalls resultierender Rechtsstreit kann schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie diese Kosten nicht scheuen und können Ihr Recht einfordern.
Im Rahmen von bestimmten Rechtsschutzversicherungen oder einzelnen Bausteinen dieser kann eine Wartezeit vertraglich festgelegt sein. Das heißt, dass die Versicherung vor Ablauf der Wartezeit keine Kosten übernimmt. Es lohnt sich daher, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor sie benötigt wird.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Die Versicherung übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse, die sich aus der Vertretung der rechtlichen Interessen ergeben beziehungsweise notwendig sind, abzüglich der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung.
Folgende Faktoren sind abgesichert:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese durch den Versicherungsnehmer zu übernehmen sind
Es empfiehlt sich vor dem Aufsuchen eines Anwalts das Gespräch mit der Versicherung zu suchen - als HFH-Kunde übernehmen wir das natürlich gerne für Sie! Es gilt nämlich im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abzugrenzen und sich eine verbindliche Zusage des Versicherers zur Übernahme der entstehenden Kosten einzuholen.